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Treppen...
...Individualität wird hier groß geschrieben!
Vor tausenden von Jahren wießen Treppen den Weg zu den Göttern. Seither hat sich vieles geändert. Treppen sind längst zum architektonischen Einrichtungsgegenstand geworden und geben unseren Wohnräumen ein unverwechselbares Ambiente. Individuelle Gestaltungselemente bieten Form, Materialmix und Konstruktionsart.
Eine Treppe kann mehr sein, als ein Instrument um verschiedene Ebenen miteinander zu verbinden. Ihre Treppe sollte mit Ihrem Wohnraum harmonieren.
Treppenbau ist Vertrauenssache, wie viele Dinge im Leben. Das heißt für uns als Familienunternehmen immer, Ihre Wünsche ernst zu nehmen.
Wir gestalten Ihre Treppe nach Ihren individuellen Wünschen und Anforderungen. Hierbei haben Sie völlig freien Einfluss auf Form, Konstruktionsart, sowie Material. Ob Holz, Naturstein, Stahl, Glas oder eine Kombination aus allen Materialien ist möglich.
Höchste Qualität in punkto modernes Design, Begehbarkeit, Stabilität und Sicherheit! Gerne Unterbreiten wir Ihnen für Ihre Treppenanlage ein passendes Angebot, welches Ihre speziellen Anforderungen und Ihre baulichen Möglichkeiten berücksichtigt.
Schauen Sie sich in unserer Treppengalerie in Ruhe um. Wir sind sicher, dass Sie etwas nach Ihrem Geschmack finden werden! Wir freuen uns darauf, Ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten.
Wichtige Begriffe rund um Treppen:
- Antritt: Die unterste Stufe eines Treppenlaufs. Im Gegensatz dazu bezeichnet man die oberste Stufe als Auftritt.
- Antrittspfosten: Der unterste Pfosten eines Geländers. Im Gegensatz dazu bezeichnet man den obersten als Austrittspfosten.
- Austritt: Die oberste Stufe eines Treppenlaufs. Im Gegensatz dazu bezeichnet man die unterste Stufe als Antritt.
- Austrittspfosten: Der oberste Pfosten eines Geländers. Im Gegensatz dazu bezeichnet man den untersten als Antrittspfosten.
- Handlauf: Bauteil als Gehhilfe für Personen, angebracht am Geländer und an der Wand bzw. Spindel.
- Geländer: In der Regel lotrechte Umwehrung als Schutzeinrichtung gegen Abstürze an Treppenläufen und Treppenpodesten, auch Treppenbrüstung. Die Geländerstäbe dürfen nicht mehr als 12 cm Abstand haben.
- Lauflinie, Gebereich, Lichtraumprofil: Der notwendige Platzbedarf ist vom jeweiligen Gurndriss und den nachfolgenden Kriterien abhängig.
- vorhandene Geschosshöhe
- richtiges Steigungsverhältnis
- gewünschte, nutzbare Laufbreite
Die Lauflinie liegt innerhalb des Gehbereichs. Sie wird in die Mitte der Laufbreite (nicht mit der Treppenbreite zu verwechseln) gelegt und kann von hier aus innerhalb des Gehbereichs (+/- 10% der Laufbreite) verschoben werden.
Das Lichtraumprofil gibt die lichte Durchgangshöhe von mindestens 200cm an. Diese darf in den Randbereichen (25cm) eingeschränkt sein.
- Lichte Durchgangshöhe: Beim Treppenbau bezeichnet man den Abstand zwischen den vorderen Trittkanten einer Stufe und dem Abstand zur Decke als lichte Durchgangshöhe. Sie muss mindestens 200 cm betragen.
- Nutzbare Treppenlaufbreite: Lichtes Fertigmaß, gemessen in gebrauchtsfertigem Zustand der Treppe in Handlaufhöhe zwischen Wandoberfläche (Oberfläche Putz, Bekleidung, auch Spindel) und Innenkante Handlauf bzw. zwischen beiderseitigen Handläufen.
- Raumbedarf: Der Raumbedarf eine Treppe wird durch die Wahl des Grundrisses beeinflusst.
- Geradläufige Treppen ca. 10,5m²
- Podesttreppen ca. 8,5m²
- Halbgewendelte Treppen ca. 6,3m²
- Viertelgewendelte Treppen ca. 9,2m²
- Zweiviertelgewendelte Treppen ca. 7,2m²
- Bogentreppen ca. 7,3m²
- Spindeltreppen ca. 6,5m²
Der Raumbedarf kann bei den örtlichen Begebenheiten und der Wahl der Treppe weiter variieren. Die hier angegebenen Maße stellen Durchschnittsmaße dar.
- Treppenauftritt: Als Auftritt bezeichnet man das waagerechte Maß von der Vorderkante einer Stufe bis zur Vorderkante der nächst höheren. Zur sicheren Begehbarkeit einer Treppe sollte der Auftritt zwischen 24 und 29 cm liegen.
- Treppenholm: Bauteil, das die Stufen trägt und unterstützt, auch Treppenbalken.
- Treppensteigung: Die Höhendifferenz von einer Stufen-Trittfläche zur nächsten. Empfohlen wird eine Steigung zwischen 17 bis 19 cm.
- Treppenstufe: Bauteile einer Treppe, die zur Überwindung von Höhenunterschieden - meist mit einem Schritt - begangen werden können.
- Wange: Bauteil, das die Stufen trägt und den Lauf seitlich begrenzt.
- Zwischenpodest: Treppenabsatz zwischen zwei Treppenläufen, Anordnung zwischen zwei Treppenläufen, Anordnung zwischen den Geschossdecken.
Grundlagen der Treppen-Technik:
Der Treppenbau ist eine sehr alte Kunst, denkt man an die Himmelstreppen der Mayas oder – als „moderneres“ Beispiel – das Treppenhaus der „Würzburger Residenz“.
Mit den nachfolgenden Erläuterungen geben wir Ihnen einen kleinen Leitfaden, was für eine moderne Treppe wichtig ist und möchten Ihnen somit die Planung und Auswahl Ihrer Treppe erleichtern.
Steigungsverhältnisse
Je flacher der Winkel, desto bequemer und sicherer wird eine Treppe, wobei zwischen 22° bis 45° immer gilt: Zweifache Steigung plus ein Auftritt = 59cm bis 65cm Schrittmaß.
| Treppenart | Auftritt a | Steigung s | Winkel alpha |
| Rampen und Auffahrten | - | - | bis 5° |
| Freitreppen | 37 cm | 13 cm | 5° - 20° (ideal 15° - 20°) |
| öffentliche Treppenanlagen | 29 cm | 17 cm | 20° - 30° |
| Wohnungs- und Wohnhaustreppen | 23 cm | 20 cm | 30° - 41° |
| Keller- und Bodentreppen | 21 cm | 21 cm | bis 45° |
Einschränkungen der Verwendung der folgenden Daten siehe Tabelle "Anforderungen nach DIN 18065"
Anforderungen nach DIN 18065
Gebäudeart |
Treppenart |
Nutzbare Treppenlaufbreite mindestens | Steigung s2) | Auftritt a3) | |
| Wohngebäude | Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen innerhalb geschlossener Wohnungen | 50 | |||
| Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen | Baurechtlich notwendige Treppen | Treppen, die zu Aufenthaltsräumen führen | 80 | 17 | 28 |
| ±3 | +9/-5 | ||||
| Kellertreppen und Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen | 80 | <= 21 | >= 21 | ||
| Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen, siehe DIN 18064/11.97, Abschnitt 2.5 | 50 | <= 21 | >= 21 | ||
| Sonstige Gebäude | Baurechtlich notwendige Treppen | 100 | 17 | 28 | |
| +2/-3 | +9/-5 | ||||
| Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen, siehe DIN 18064/11.97, Abschnitt 2.5 | 150 | <= 21 | >= 21 | ||
| 1) schließt auch Maisonetten Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein | |||||
| 2) aber nicht < 14 cm (Festlegung des Steigungsverhältnisses s/a) | |||||








